Patientenrecht

Jede in einer medizinischen Einrichtung aufgenommene erkrankte Person wird respektvoll aufgenommen und hat Rechte. Das trifft auch dann zu, wenn ihr Gehirn betroffen ist.

Das öffentliche Gesundheitswesen von Bern und der nicht deutschsprachigen Kantonen (Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Wallis und Waadt) bieten eine detaillierte Broschüre über diese Rechte an, egal ob gesetzlicher oder praktischer Natur:

 

Zudem ist es wichtig, dass, falls ein Risiko besteht, dass das Urteilsvermögen der erkrankten Person gestört sein könnte, verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen, vor allem hinsichtlich der Einsetzung von Vertrauenspersonen und Patientenverfügungen. So kann mittels einer Person aus Ihrem Umfeld und/oder eines zuvor schriftlich aufgesetzten Dokuments die Entscheidungskraft weiterhin in den Händen der primär betroffenen Person liegen.

 

Schauen Sie in die (französischsprachige) Broschüre, wenn Sie verbeugen wollen:

 

Manche Vereine wie ProMenteSana bieten Rechtsberatung an:

 

Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz, die Patienten bei der Verteidigung ihrer Rechte unterstützt, kann Sie auch beraten:

 

Und zuletzt bietet die Anlaufstelle für Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) Informationen für durch Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen betroffene Personen an: